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Der intelligente Stromzähler - Smart Meter

Intelligente Stromzähler, sogenannte Smart Meter, welche in verschiedene Grundtypen unterteilt werden (siehe Smart Meter-Definition) messen und speichern Ihre Zählerdaten (Monatsverbrauchswerte, Tagesverbrauchswerte, Viertelstunden-Leistungswerte, etc. je nach Grundtype) und übertragen diese Werte in verschlüsselter Form zum Netzbetreiber, der Ihnen diese Daten wiederum anschaulich auf seinem Webportal zu Verfügung stellt.

Die Stadtbetriebe Mariazell GmbH hat im Winter 2020/2021 mit der Auslieferung und Montage (Roll-Out) der ersten Smart Meter begonnen.
In den darauf folgenden drei bis vier Jahren sollen sukzessive alle Kundenanlagen im gesamten Versorgungsbereich von SBM mit den neuen Smart Metern ausgestattet werden.

Alle Arbeiten basieren streng nach den Vorgaben des Gesetzgebers. Dies sind die

  • Datenformat- und Verbrauchsinformationsdarstellungs-Verordnung 2012 (DAVID-VO 2012)
  • Intelligente Messgeräte-Anforderungs-Verordnung 2011 (IMA-VO 2011)
  • Intelligente Messgeräte-Einführungs-Verordnung inkl. Novellierungen und Änderungen.

Smart Meter Smart Meter - Tagesverlauf

Rechtliche Grundlagen

Hier erläutern wir Ihnen die für das Thema Smart Metering im Strommarkt relevanten rechtlichen Grundlagen und Regelwerke.

Die Stromrichtlinie im 3. EU-Binnenmarktpaket war Auslöser und forderte die Einführung von „intelligenten Messsystemen“, also Smart Meter, für alle Verbraucher. Mindestens 80% aller Stromkunden sollten bis spätestens 2020 einen Smart Meter erhalten.

Die Ende Dezember 2010 beschlossene Novelle des Energiewirtschafts- und Organisationsgesetzes (ElWOG) enthält erstmals Rahmenbedingungen über eine österreichweite Einführung von Smart Metering, damit die Umsetzung der Vorgaben aus dem oben erwähnten 3. Richtlinienpaket der EU erreicht werden.

Festgeschrieben wurde darin auch, dass der Wirtschaftsminister eine Verordnung über die Eckpunkte eines Roll-outs (Lieferung und Montage der Smart Meter) in Österreich nach Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse erlassen kann.

Die E-Control hat als Regulierungsbehörde ebenfalls einige Verordnungsermächtigungen erhalten. So sollen etwa die Art- und der Umfang der Funktionsanforderungen, der Dateninhalt oder die Information an den Kunden durch die E-Control per Verordnung geregelt werden. Dazu hat die E-Control zwei Verordnungen erlassen. Eine, welche die technischen Mindestanforderungen der Geräte festschreibt, und ein zweite, in der geregelt wird, in welcher Form und in welchen Zeiträumen Konsumenten Zugang zu den gemessenen Daten gewährt werden muss.

Die erste Verordnung der E-Control dazu, die "Intelligente Messgeräte-Anforderungsverordnung 2011 (IMA-VO 2011) wurde am 25. Oktober 2011 beschlossen und kundgemacht. Die Verordnung des Wirtschaftsministers, mit der die Einführung intelligenter Messgeräte festgelegt wird (Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung – IME-VO), wurde am 24. April 2012 kundgemacht und inzwischen mehrfach geändert bzw. novelliert.

Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO 2012
Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO 2012 (DAVID-VO 2012)

Intelligente Messgeräte-Verordnungen:
Intelligente Messgeräte-AnforderungsVO 2011 (IMA-VO 2011)

Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung 2012
Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO Novelle 2017)
Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (Änderung 2022)

(Quelle: Homepage www.e-control.at, Stand 2023)

Definition allgemein

Ein „Smart Meter“ ist eine technische Einrichtung, die den tatsächlichen Energieverbrauch und Nutzungszeitraum zeitnah misst, und die über eine fernauslesbare, bidirektionale Datenübertragung verfügt.

  • Definition der drei Smart Meter Grundtypen
  1. Digitaler Standardzähler (DSZ)
  2. Intelligentes Messgerät / Smart Meter in der Grundkonfiguration
  3. Intelligentes Messgerät / Smart Meter in der erweiterten Konfiguration

(gemäß „Sonstige Marktregeln Strom, Kapitel 1 - Begriffsbestimmungen“ der E-Control)

  1. Digitaler Standardzähler (DSZ)
    Der Digitale Standardzähler ist ein elektronisches Messgerät, das keine Viertelstundenwerte speichert und über keine Abschaltfunktion bzw. Leistungsbegrenzungsfunktion verfügt und daher kein intelligentes Messgerät ist. Eine regelmäßige Auslesung und Übertragung des monatlichen Zählerstandes ist möglich. Darüber hinaus ist für Verbrauchsabgrenzungen eine Übermittlung des Zählerstandes vorzusehen, wobei der Netzbetreiber rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen ist.
    Der Digitale Standardzähler (DSZ) entspricht dem sogenannten „Opt-Out“ (siehe Fragen und Antworten) Zähler.
     
  2. Intelligentes Messgerät / Smart Meter in der Grundkonfiguration
    Der Smart Meter in der Grundkonfiguration ist ein intelligentes Messgerät, bei dem täglich ein Zählerstand übertragen wird, da der Kunde keine Zustimmung zur Übertragung von Viertelstundenwerten erteilt hat.
    Die Speicherung der 15-Minuten-Werte im Zähler wird über einen Zeitraum von 60 Tagen vorgenommen, jedoch werden die 15-Minunten-Werte (da keine ausdrückliche Zustimmung des Kunden) NICHT an den Netzbetreiber übertragen.
    Eine Unterbrechung und Freigabe der Anlage aus der Ferne ist möglich. Die Verbrauchsdaten (tägliche Zählerstände ohne Viertelstundenwerte) sind für den Kunden am Webportal des Netzbetreibers (gemäß DAVID-VO) verfügbar.
     
  3. Intelligentes Messgerät / Smart Meter in der erweiterten Konfiguration
    Der Smart Meter in der erweiterten Konfiguration ist ein intelligentes Messgerät, bei dem Viertelstundenwerte übertragen werden, da der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung zur Übertragung dieser Werte erteilt hat oder dies zur Erfüllung von Pflichten aus einem vom Kunden gewählten, auf Viertelstundenwerten basierenden Liefervertrag erforderlich ist.
    Die Speicherung der 15-Minuten-Werte im Zähler wird über einen Zeitraum von 60 Tagen vorgenommen, die 15-Minuten-Werte (ausdrückliche Zustimmung des Kunden gegeben) werden an den Netzbetreiber übertragen.
    Eine Unterbrechung und Freigabe der Anlage aus der Ferne ist möglich.
    Die Verbrauchsdaten (tägliche Zählerstände inkl. Viertelstundenwerte) sind für den Kunden am Webportal des Netzbetreibers (gemäß DAVID-VO) verfügbar.

 

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